einfach. machen.

Webinar: Aufbewahrungs- & Mitwirkungspflichten dank DMS digital & einfach

Für viele Unternehmen ist es nicht eindeutig, ob seit Veröffentlichung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) eine Pflicht zum Einsatz eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) besteht.

Dieser Frage widmet sich Dirk-Peter Kuballa, freier Dozent, Mitverfasser der GoBD und Sachbearbeiter beim Finanzministerium Schleswig-Holstein, in unserem kostenlosen Webinar am 9. Juni 2020.

Erfahren Sie außerdem:

  • Welche steuerlichen Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten für Unternehmen bestehen
  • Welche steuerlichen Anforderungen ein DMS sogar erforderlich machen
  • Und wie diese Anforderungen durch ein DMS erfüllt werden können


Die GoBD, die Rechtssicherheit in der Wirtschaft & elektronischen Archivierung stärken soll, löste am 1. Januar 2015 die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) ab und wurde im November 2019 neuverfasst.


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